§ 29 + § 46.

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§ 29 und § 46: Neue Gebühren für Genehmigungsverfahren bei Großraum- und Schwertransporten. Die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e. V. hat erfolgreich dafür im Bund und in den Ländern für eine bundesweit einheitliche Anwendung der Gebühren gekämpft. LINK

Derzeit sind 7 Parameter zur Berechnung der Gebühren die Grundlage. Dabei spielen die Maße des Fahrzeuges mit dem Gewicht, die Gültigkeit der Genehmigung, Anhörstellen, die Anzahl der Strecken, Fahrzeugkombinationen, erhebliche Maßüberschreitungen und der Aufwand eine Rolle. Dies wird eine Erhöhung der Gebühren mit sich bringen.

 

 

 

 

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